RISO NETWORK CARD SOFTWARE
Endnutzerlizenzvereinbarung

WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIESE ENDNUTZERLIZENZVEREINBARUNG FR DEN RISO NETWORK CARD SOFTWARE (die "Software") (die "Vereinbarung") VOR DEM FFNEN DER VERSIEGELTEN VERPACKUNG, BRECHEN DES SIEGELS ODER KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN", "JA" ODER EIN ANDERES FR AKZEPTANZ STEHENDES ONLINE-SYMBOL, ODER, WENN DIE DEM ENDNUTZER ZUR VERFGUNG GESTELLTE SOFTWARE AUF EINEM KRPERLICHEN MEDIUM ODER SONSTIGEM GERT INSTALLIERT ODER AUFGEZEICHNET IST, VOR DEM VERWENDEN SOLCHER MEDIEN ODER GERTE. FFNEN DER VERSIEGELTEN VERPACKUNG, BRECHEN DES SIEGELS, KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN", "JA" ODER EIN ANDERES FR AKZEPTANZ STEHENDES ONLINE-SYMBOL, ODER DIE VERWENDUNG DES MEDIUMS ODER GERTES, AUF DEM DIE SOFTWARE INSTALLIERT ODER AUFGEZEICHNET IST, BEDEUTET, DASS DER ENDNUTZER (NATRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN) (der "Endnutzer") DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN, UND SEIN EINVERSTNDNIS MIT ALLEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER UND JEDER ANDEREN IN DIESEM DOKUMENT ERWHNTEN VEREINBARUNG ERKLRT HAT.

Wenn der Endnutzer nicht mit allen Bestimmungen und Bedingungen dieser und anderer in diesem Dokument erwhnten Vereinbarungen einverstanden ist, muss diese Software sofort (wenn die dem Endnutzer zur Verfgung gestellte Software auf einem krperlichen Medium oder sonstigen Gert installiert oder aufgezeichnet ist) an den Hndler oder die RISO KAGAKU CORPORATION (einschl. Tochterunternehmen der RISO KAGAKU CORPORATION) (nachfolgend werden RISO KAGAKU CORPORATION und ihre Tochterunternehmen als "RISO-GRUPPE" bezeichnet), wo der Endnutzer die Software bezogen hat (einschl. Kauf; dasselbe gilt nachfolgend) zurckgegeben werden.

Diese Vereinbarung ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer und der RISO-GRUPPE und anderen Lieferanten (die "Lieferanten"), die an der Herstellung der Software beteiligt sind. Die  RISO-GRUPPE berechtigt den Benutzer zur Nutzung der Software in bereinstimmung mit den Lizenzen und anderen Rechten, die der RISO-GRUPPE von den Lieferanten in dem Umfang wie zur Nutzung der Software erforderlich zur Verfgung gestellt wurden.

Die Software enthlt Computerprogramme, zusammen mit allen Codes, Techniken, Softwaretools, Formaten, Design, Konzepten, Methoden und Ideen, die damit im Zusammenhang stehen, und aller Dokumentation dafr.

LIZENZ.  Die Software darf lizenziert, nicht verkauft werden. Auf das Einverstndnis des Endnutzers hin, sich an die Bestimmungen und Bedingungen dieser und jeder anderen in diesem Dokument erwhnten Vereinbarung zu halten, wird dem Endnutzer ein nicht-ausschlieliches und nicht-bertragbares Nutzungsrecht fr diese Software eingerumt.

NUTZUNGSBESCHRNKUNGEN.  Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, anzuzeigen oder zu bertragen, sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben.  Der Endnutzer darf eine Kopie der Software ausschlielich zu Sicherungs- oder Installationszwecken im Rahmen der normalen und beabsichtigen Verwendung der Software herstellen. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, eine Unterlizenz fr die Software an Dritte zu erteilen, die Lizenz an Dritte zu delegieren oder zu bertragen oder Kopien der Software ganz oder teilweise an Dritte zu bertragen, zu verpachten, zu vermieten oder zu verteilen.  Jede solche Aktion ist unwirksam und stellt einen Bruch dieser Vereinbarung dar. Aktionen dieser Art knnen auch einen Bruch anderer Vereinbarungen, an die der Endnutzer gebunden ist, bedeuten. Der Endnutzer darf die Software ohne das vorherige schriftliche Einverstndnis der RISO-GRUPPE nicht modifizieren oder bersetzen. Wenn kein anwendbares Recht dies erlaubt, darf der Endnutzer die Software nicht zurckentwickeln, zurckbersetzen, dekompilieren oder in sonstiger Weise versuchen, den Quellcode wiederherzustellen.

URHEBERRECHT.  Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass der Endnutzer kein Urheberrecht oder sonstiges Recht an geistigem Eigentum an der Software besitzt und erwerben wird. Selbst wenn die dem Endnutzer zur Verfgung gestellte Software auf einem krperlichen Medium oder sonstigen Gert installiert oder aufgezeichnet ist, gehrt dem Endnutzer lediglich das krperliche Medium oder sonstige Gert, und die RISO-GRUPPE oder die Zulieferer besitzen das Urheberrecht oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum an der Software. Der Endnutzer erklrt sich bereit, die Software vor unerlaubter Vervielfltigung oder Nutzung nach allen Krften zu schtzen. Die RISO-GRUPPE und die Zulieferer behalten sich alle Rechte vor, die dem Endnutzer nach dieser Vereinbarung nicht ausdrcklich eingerumt worden sind.

GARANTIEAUSSCHLUSS.  Die RISO-GRUPPE gibt keine Garantie, dass die Software die Anforderungen des Endnutzers erfllt oder keine Mngel aufweist.  Die RISO-GRUPPE stellt dem Endnutzer die Software "WIE IST" ohne zustzliche Gewhrleistungen oder Garantien, weder ausdrcklich, noch stillschweigend oder gesetzlich, insbesondere ohne stillschweigende Garantie zur Marktgngigkeit und Eignung fr einen bestimmten Zweck zur Verfgung.  Die RISO-GRUPPE gibt keine stillschweigenden Garantien.

Die Bestimmungen des GARANTIEAUSSCHLUSSES gelten unter Umstnden nicht fr Endnutzer in bestimmten Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss stillschweigender Garantien nicht zulassen.

ABTRETUNG.  Ungeachtet der oben beschriebenen "NUTZUNGSBESCHRNKUNGEN" darf der Endnutzer diese Vereinbarung einem Bevollmchtigten (der "Bevollmchtigte") bertragen, wenn (i) der Endnutzer das krperliche Medium oder sonstige Gert, auf dem die Software installiert oder aufgezeichnet ist, dem Bevollmchtigten bergibt, falls die Software auf einem krperlichen Medium oder sonstigen Gert installiert oder aufgezeichnet ist und (ii) der Bevollmchtigte damit einverstanden ist, sich an die Bestimmungen und Bedingungen dieser und jeder in diesem Dokument erwhnten Vereinbarung zu halten.

VERTRAGSBEENDIGUNG.  Die Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung gltig.  Die Lizenz endet unverzglich, wenn der Endnutzer den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht nachkommt oder die Vereinbarung gem der oben beschriebenen "ABTRETUNG" einem Bevollmchtigten bertrgt.  Der Endnutzer ist damit einverstanden, smtliche Kopien der Software zu vernichten und die Nutzung der Software nach Beendigung der Lizenz einzustellen.

PRODUKTUNTERSTTZUNG.  Produktuntersttzung fr die Software erhalten Sie bei dem Hndler oder der RISO-GRUPPE, von dem/der der Endnutzer die Software bezogen hat.

EXPORTKONTROLLE.  Der Endnutzer darf die Software nicht unter Verletzung von anwendbarem Recht oder Ausfuhrbestimmungen exportieren.

HAFTUNGSBESCHRNKUNG. SOWEIT DIES GESETZLICH ZULSSIG IST, IST DIE RISO-GRUPPE UNTER KEINEN UMSTNDEN FR SCHDEN ODER VERLUSTE HAFTBAR (EINSCHLIELICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF NEBENSCHDEN, FOLGESCHDEN, AUERGEWHNLICHE SCHDEN ODER STRAFSCHDEN, KOSTEN FR BEREITSTELLUNG VON ERSATZWAREN ODER -LEISTUNGEN, ENTGANGENE NUTZUNG, DATENVERLUST, ENTGANGENER GEWINN ODER VERLUST AUS UNTERBRECHUNG DES GESCHFTSBETRIEBES) AUS WELCHEN GRNDEN AUCH IMMER UND UNGEACHTET DAVON, OB DIE RISO-GRUPPE VON DER MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN UNTERRICHTET WORDEN IST. DIE VORGENANNTEN HAFTUNGSAUSSCHLSSE UND -BESCHRNKUNGEN GELTEN FR SMTLICHE ANSPRUCHSARTEN, UNABHNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHNGIGE HAFTUNG, DELIKT (EINSCHLIELICH HAFTUNG FR FAHRLSSIGKEIT) ODER AUF IRGENDEINE ANDERE GESETZLICHE ODER DER BILLIGKEIT ENTSPRECHENDE HAFTUNG GESTTZT WERDEN.

DER ENDNUTZER VERSTEHT UND ERKENNT AN, DASS BESTIMMTE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIELICH, JEDOCH NICHT BESCHRNKT AUF DIE BESCHRNKTE MNGELHAFTUNG, DEN GEWHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLUSS DER SONSTIGEN HAFTUNG, EINE VEREINBARTE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEM ENDNUTZER UND DER RISO-GRUPPE UND/ODER IHRER ZULIEFERER DARSTELLEN, UND DASS DIE RISO-GRUPPE OHNE EINE SOLCHE RISIKOVERTEILUNG NICHT IN DER LAGE GEWESEN WRE, DEM ENDNUTZER DIE SOFTWARE UNTER DIESEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN (EINSCHL. DEM PREIS, FALLS DER ENDNUTZER DIE LIZENZ GEKAUFT HAT) ZU LIZENZIEREN, ZU DENEN DER ENDNUTZER DIE LIZENZ BEZOGEN HAT.

Die oben genannten Bestimmungen der beschrnkten Mngelhaftung sind mglicherweise nicht anwendbar auf Endnutzer in bestimmten Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Beschrnkung von Neben- oder Folgeschden nicht zulassen.

ALLGEMEINES.  Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht. Die Rechte und Pflichten der Parteien nach diesem Vertrag unterliegen nicht dem UN-bereinkommen ber Vertrge ber den internationalen Warenkauf. Diese Vereinbarung stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen den Parteien bezglich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle frheren und laufenden mndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezglich der Software. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind separate und voneinander unabhngige Regelungen und die Nichtigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen oder Regelungen berhrt die Gltigkeit und die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen oder der anderen Regelungen dieser Vereinbarung nicht.